Willkommen auf unserer AGB-Übersichtsseite

Transparenz und Klarheit sind uns wichtig. Da wir in verschiedenen Geschäftsbereichen tätig sind, haben wir für jede unserer Dienstleistungen und Angebote spezifische Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) erstellt. Hier können Sie die für Ihren Bereich relevanten AGB schnell und unkompliziert einsehen.

Bitte wählen Sie den passenden Geschäftsbereich aus, um die entsprechenden Vertragsbedingungen zu lesen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter der Ferienwohnung und dem Mieter. Mit der Buchung erkennt der Mieter diese Bedingungen an.

2. Vertragsabschluss

(1) Der Mietvertrag kommt durch die Buchung des Mieters und die schriftliche Bestätigung des Vermieters (per E-Mail oder Post) zustande.
(2) Die Buchung ist für beide Seiten verbindlich.

3. Mietzeitraum und Nutzung

(1) Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die vereinbarte Mietdauer zur Nutzung zu Erholungszwecken überlassen.
(2) Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.

4. Zahlungsbedingungen

(1) Nach der Buchungsbestätigung ist eine keine Anzahlung zu leisten.
(2) Der Betrag ist bis spätestens am Tage der Anreise fällig.
(3) Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtbetrag sofort fällig.

5. Rücktritt und Stornierung

(1) Der Mieter kann vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter.
(2) Es gelten folgende Stornierungsgebühren:

  • bis 30 Tage vor Anreise: 50 % des Mietpreises
  • bis 14 Tage vor Anreise: 75 % des Mietpreises
  • weniger als 14 Tage vor Anreise: 90 % des Mietpreises
    (3) Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
    (4) Falls der Vermieter die Ferienwohnung aus unvorhersehbaren Gründen (z. B. höhere Gewalt) nicht zur Verfügung stellen kann, wird der gesamte bereits gezahlte Betrag erstattet. Weitere Ansprüche bestehen nicht.

6. An- und Abreise

(1) Die Anreise erfolgt am Anreisetag ab 14 Uhr, die Abreise am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr.
(2) Eine verspätete Abreise kann zu zusätzlichen Kosten führen.

7. Pflichten des Mieters

(1) Der Mieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung pfleglich zu behandeln. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.
(2) Die maximale Personenanzahl darf nicht überschritten werden.
(3) Haustiere sind nur nach vorheriger Absprache erlaubt.

8. Haftung

(1) Der Mieter haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Mitreisenden verursacht wurden.
(2) Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Wertsachen des Mieters.

9. Hausordnung

(1) Die Einhaltung der Hausordnung ist verpflichtend.
(2) Ruhestörungen sind insbesondere in der Zeit von 22 bis 8 Uhr zu vermeiden.

10. Datenschutz

Die persönlichen Daten des Mieters werden nur für die Abwicklung des Mietverhältnisses genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

11. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(Stand: 04/2025)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über die Reparatur, Wartung und Instandsetzung von Booten und Bootsmotoren zwischen dem Auftraggeber (Kunde) und dem Auftragnehmer (Werkstatt/Betrieb).

2. Vertragsabschluss und Kostenvoranschlag

(1) Ein Vertrag kommt durch eine schriftliche oder mündliche Auftragserteilung des Kunden und die Annahme durch den Auftragnehmer zustande.
(2) Falls ein Kostenvoranschlag gewünscht wird, ist dieser unverbindlich und kostenpflichtig, es sei denn, es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise richten sich nach der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste bzw. dem vereinbarten Angebot.
(2) Der Rechnungsbetrag ist nach Abnahme und Erhalt der Rechnung sofort und ohne Abzug fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
(3) Bis zur vollständigen Zahlung verbleibt das Boot oder der Bootsmotor im Besitz des Auftragnehmers (Zurückbehaltungsrecht nach § 647 BGB).

4. Leistungserbringung und Abnahme

(1) Die Reparatur oder Wartung wird fachgerecht und nach aktuellem technischen Standard durchgeführt.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, das Boot oder den Motor nach Fertigstellung abzunehmen. Offensichtliche Mängel sind dabei unverzüglich anzuzeigen.

5. Haftung und Gewährleistung

(1) Es gilt die gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten auf Reparaturen gemäß § 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.
(2) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden, die durch normale Abnutzung, unsachgemäße Nutzung oder äußere Einflüsse entstehen.
(3) Der Auftragnehmer haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, nicht jedoch für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.

6. Aufbewahrung und Abholung

(1) Das Boot oder der Motor ist innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung abzuholen.
(2) Bei verspäteter Abholung können Stand- oder Lagerkosten berechnet werden.

7. Datenschutz

Die im Rahmen des Auftrags erhobenen Kundendaten werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertrags verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.

8. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(Stand: 04/2025)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge über die Wintereinlagerung von Booten zwischen dem Eigentümer des Bootes (Kunde) und dem Betreiber der Lagerfläche (Einlagerer).

2. Vertragsabschluss

(1) Der Vertrag über die Wintereinlagerung kommt durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung des Kunden und die Annahme durch den Einlagerer zustande.
(2) Die Einlagerung erfolgt ausschließlich zu den in diesen AGB genannten Bedingungen.

3. Dauer der Einlagerung

(1) Die Einlagerungszeit beginnt am vereinbarten Termin und endet spätestens am 30.05. eines jeden Jahres.
(2) Eine vorzeitige Abholung ist nach Absprache nicht möglich.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Kosten für die Einlagerung richten sich nach der aktuellen Preisliste oder der individuellen Vereinbarung.
(2) Die Zahlung ist bis spätestens 30.11. eines jeden Jahres fällig.
(3) Der Einlagerer hat ein Zurückbehaltungsrecht (§ 647 BGB) am Boot bis zur vollständigen Zahlung.

5. Haftung und Versicherung

(1) Die Einlagerung erfolgt auf Risiko des Kunden. Der Einlagerer übernimmt keine Haftung für Schäden durch Wetter, höhere Gewalt, Diebstahl oder Vandalismus.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichenden Versicherungsschutz seines Bootes zu sorgen.
(3) Für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Einlagerers entstehen, haftet dieser nach den gesetzlichen Vorschriften.

6. Pflichten des Kunden

(1) Das Boot muss in einem sicheren und seetüchtigen Zustand übergeben werden.
(2) Treibstofftanks sind vor der Einlagerung weitgehend zu entleeren, und Batterien müssen abgeklemmt oder ausgebaut sein.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, sein Boot bis zum vereinbarten Termin abzuholen.

7. Nichtabholung und Entsorgung

(1) Wird das Boot nicht bis zum vereinbarten Termin abgeholt, ist der Einlagerer berechtigt, Standgebühren zu berechnen.
(2) Nach einer Frist von 3 Monaten nach dem vereinbarten Abholtermin kann der Einlagerer das Boot auf Kosten des Kunden entfernen oder veräußern, sofern eine schriftliche Mahnung erfolglos bleibt.

8. Datenschutz

Die persönlichen Daten des Kunden werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertrages verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben.

9. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Einlagerers.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(Stand: 04/2025)

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für die Bereitstellung von Liegeplätzen an der Steganlage oder Slipanlage zwischen dem Liegeplatznutzer (nachfolgend „Kunde“) und dem Betreiber der Anlage (nachfolgend „Betreiber“).

2. Vertragsabschluss und Vertragsdauer

(1) Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder mündliche Buchung des Kunden und die Bestätigung durch den Betreiber zustande.
(2) Die Nutzung des Liegeplatzes erfolgt für die vereinbarte Dauer, in der Regel für die Sommer-Saison vom 15.04. bis 15.10. eines jeden Jahres.
(3) Der Vertrag verlängert sich automatisch um eine weitere Saison, wenn er nicht bis zum 31.12. eines Jahres von einer der Vertragsparteien gekündigt wird.
(4) Eine vorzeitige Kündigung berechtigt nicht zur Rückerstattung bereits gezahlter Gebühren.

3. Nutzung des Liegeplatzes

(1) Der Kunde erhält das Recht, sein Boot an dem zugewiesenen Liegeplatz an der Steganlage oder an der Slipanlage abzustellen. Ein Anspruch auf einen bestimmten Liegeplatz besteht nicht.
(2) Eine Weitergabe oder Untervermietung des Liegeplatzes an Dritte ist nicht gestattet.
(3) Das Boot muss in einem sicheren und fahrtüchtigen Zustand sein. Der Kunde ist verpflichtet, sein Boot ordnungsgemäß zu befestigen.
(4) Der Betreiber kann aus betrieblichen Gründen einen Wechsel des Liegeplatzes verlangen.
(5) Bei einer Abwesenheit des Bootes von mehr als 3 Tagen ist der Betreiber berechtigt, den Liegeplatz vorübergehend als Gastliegeplatz zu vergeben. Der Kunde ist verpflichtet, für diesen Zeitraum ein bereitgestelltes „FREI“-Schild sichtbar am Liegeplatz anzubringen. Dies hat keinen Einfluss auf die Gebühren des Kunden, und es besteht kein Anspruch auf eine Mietminderung oder Erstattung.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Liegeplatzgebühren richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste oder der individuellen Vereinbarung.
(2) Die Liegeplatzgebühren sind bis spätestens 31.01. eines laufenden Jahres (vor Saisonbeginn) zu zahlen.
(3) Bei Zahlungsverzug kann der Betreiber den Liegeplatz anderweitig vergeben, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung besteht.

5. Haftung und Versicherung

(1) Die Nutzung der Steganlage oder Slipanlage erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.
(2) Der Betreiber haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz entstehen. Eine Haftung für Wetterereignisse, höhere Gewalt, Diebstahl oder Vandalismus ist ausgeschlossen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, eine ausreichende Haftpflicht- und Kaskoversicherung für sein Boot abzuschließen.

6. Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Steganlage und/oder Slipanlage pfleglich zu behandeln und sauber zu halten.
(2) Motor- oder Reparaturarbeiten am Boot sind am Liegeplatz nur nach vorheriger Absprache mit dem Betreiber gestattet.
(3) Das Betanken des Bootes an der Steganlage ist untersagt.
(4) Abfälle sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

7. Beendigung der Liegeplatznutzung

(1) Nach Ablauf der Mietzeit ist der Liegeplatz bis zum vereinbarten Termin vollständig zu räumen.
(2) Wird das Boot nicht rechtzeitig entfernt, ist der Betreiber berechtigt, Standgebühren zu berechnen.
(3) Erfolgt keine Abholung innerhalb von 30 Tagen nach Aufforderung, kann der Betreiber das Boot auf Kosten des Kunden umsetzen oder entfernen.

8. Datenschutz

Die persönlichen Daten des Kunden werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

9. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Betreibers.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(Stand: 04/2025)